Ersatz von Mangelfolgeschäden in Veräußerungsketten, 24. April 2012, 17:00 Uhr
Werden zum Einbau vorgesehene Erzeugnisse nicht vom Hersteller selbst, sondern von einem Händler geliefert, führt diese Rollenspaltung zu einer Verschlechterung ihrer Rechtsposition im Schadensfall. [Mehr]